Wertstoffhöfe der KAVG weiterhin mit besonderen Schutzvorkehrungen
Auch wenn die Corona-Regeln seit den 03. April 2022 seitens der Bundesregierung gelockert wurden, hat sich die KAVG entschieden, die bewährten Schutzvorkehrungen weiterhin beizubehalten. Als kommunale Einrichtung der Daseinsvorsorge nehmen wir unsere Verantwortung sehr ernst, unseren öffentlichen Auftrag und die Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitarbeitenden zu erfüllen.
- Die KAVG bittet alle Anliefernden, die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln streng einzuhalten:
- Mund-Nasen-Schutz (medizinische Maske, z.B. OP- oder FFP2-Maske) ist während des Aufenthalts auf dem Gelände vorgeschrieben, ein Mindestabstand von 2 m ist einzuhalten.
- KAVG-MitarbeiterInnen achten darauf, dass sich nur wenige Besucher zugleich auf dem Wertstoffhof aufhalten und geben die unterschiedlichen Abladebereiche zur Zufahrt frei.
- Die Mitarbeiter müssen einen Abstand von mindestens zwei Metern zu den Kunden einhalten.
- Um Kontakte weitestgehend zu vermeiden, werden die Mitarbeiter nicht beim Ausladen der Abfälle helfen.
- Die Außen-Kassenbereiche sind mit einer Plexiglasscheibe versehen, um direkten Kundenkontakt zu vermeiden.
- Die Bezahlung sollte möglichst per Kartenzahlung erfolgen.
- Gegebenenfalls sind weitere Hinweise vor Ort zu beachten
Anliefernde Kunden und KAVG Mitarbeiter werden dringend gebeten, sich strikt an die Schutzvorkehrungen und an die aktuellen Maßgaben zu halten.
Die KAVG bittet die Bürgerinnen und Bürger, die Dringlichkeit ihrer Anlieferung zu hinterfragen:
„Mit einem rücksichtsvollen Verhalten tragen Sie dazu bei, dass der Betrieb der Wertstoffhöfe – so lange die Situation es zulässt – aufrechterhalten werden kann. Deshalb unsere dringende Bitte: Besuchen Sie die Wertstoffhöfe bitte möglichst außerhalb der typischen Stoßzeiten. Damit tragen Sie sowohl zum Infektionsschutz bei als auch dazu, lange Warteschlangen und Wartezeiten zu verhindern. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung“
Sollte der Andrang zu groß werden und das erforderliche Kontaktverbot nicht eingehalten werden können, behält sich die KAVG die Schließung der Wertstoffhöfe vor.