Corona-Schnelltest: Abfälle verpackt in den Restmüll
Hinweise der KAVG zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Corona-Schnelltests *1
Das Umweltbundesamt (UBA) hat gemeinsam mit weiteren Akteuren Empfehlungen zum Umgang mit anfallenden Abfällen im Zusammenhang mit COVID-19 herausgegeben. *2
“(…)Im Gegensatz zu den PCR-Tests, bei denen die Abstrichmaterialien im Labor als Abfall anfallen, fallen die Abfälle von Schnelltests am Ort der Testung an(…). Es handelt sich dabei um Abfälle mit sehr geringen Virusmengen aufgrund der zu verzeichnenden wenigen positiven Tests. Im Test-Kit findet keine Vermehrung der Viren statt. Es geht daher von den als Abfall anfallenden gebrauchten Test-Kits kein Risiko aus, das einen gesonderten Umgang mit diesen Abfällen im Vergleich zu anderen nicht gefährlichen medizinischen Abfällen erfordert (…). Schnelltests können in Apotheken und Arztpraxen durchgeführt werden, dort gelten die Anforderungen der LAGA Mitteilung 18. Schnelltests kommen jetzt vermehrt auch z.B. in Firmen, Schulen und privaten Haushalten zum Einsatz.
Schnelltest-Abfälle, die in Schulen, Firmen und Privathaushalten anfallen, können bei sinngemäßer Anwendung der obigen Empfehlung über den Restmüll entsorgt werden, d.h., sie sollen in einem stabilen, fest verschlossenen Müllbeutel in die Restmülltonne gegeben werden. (…)”
________________________________________________________________________
1* Die Angaben begründen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die KAVG beruft sich auf Angaben verschiedener Quellen zum Umgang mit den Folgen des Coronavirus und übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt.
2* Bund-/Länderempfehlung zu aktuellen Fragen der Abfallentsorgung – Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 (Stand 16.03.2021): (https://www.umweltbundesamt.de/themen/covid-19-schnelltests-impfabfaelle-richtig).