Anwendung der Corona-Schutzverordnung
Die Veranstaltung findet unter Berücksichtigung der am Veranstaltungstag gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW statt. Zum 3. April hat das Land Nordrhein-Westfalen die neue Corona-Schutzverordnung mit Gültigkeit bis 30.04.2022 veröffentlicht. Demnach liegt der Schutz gegen das Coronavirus bei dem Besuch von Veranstaltungen in der Eigenverantwortung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Somit fallen aktuell Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht weg.
Änderungen sind vorbehalten.