Buchsbaumzünsler und Co. nicht auf den Komposthaufen
Die Raupen des ungeliebten Zünslers fressen sich wieder im Kreis Minden-Lübbecke durch die Gärten und vernichten dabei Pflanzen. Doch wohin mit den kümmerlichen Resten? Auf den Kompost dürfen die von Schädlingen betroffenen Pflanzenreste nicht, da die dort zur Vernichtung der Schädlinge notwendigen Temperaturen nicht erreicht werden.
Die Lösung für dieses Problem: Pflanzenreste in die Biotonne – natürlich ohne (kompostierbare) Plastiktüten – oder den kompletten Grünschnitt einfach an den Wertstoffhöfen der Pohlschen Heide in Hille oder auch beim Wertstoffhof der KAVG in Lübbecke abgeben.
Praktisch für die Gärtnerin bzw. den Gärtner: Eine Trennung in „gesunden“ und „befallenen“ Grünschnitt ist aus fachlicher Sicht nicht erforderlich, da diese Pflanzen gemeinsam immer sehr kurzfristig zum Kompostwerk der Pohlschen Heide gebracht und dort während des Kompostierungsprozesses unschädlich gemacht werden – besonders durch die hohen Temperaturen, die dabei entstehen. Dass der entstandene Kompost dabei einwandfrei „hygienisiert“ wurde, kontrollieren und bescheinigen unabhängige Institute.
Bei Unklarheiten und insbesondere beim Umgang mit Pflanzenresten, die mit anzeigepflichtigen Pflanzenkrankheiten befallen sind, hilft der in NRW zuständige Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus finden Sie eine Aufstellung, welche Grünabfälle (nicht) für den Kompost geeignet sind, auf der Homepage der Bundesgütegemeinschaft Kompost.
Servicetipp: Wenn Sie große Mengen Grünschnitt zu transportieren haben, können Sie auf der Pohlschen Heide kostenlos einen Anhänger leihen (telefonische Reservierung unter 05703 9802-0 erbeten).